Präambel
1. Behandlungsgrundsätze DFOMT-OMTs behandeln, betreuen und beraten alle Patienten mit gleicher Sorgfalt. Sie treffen eine auf die Behandlungszielsetzung ausgerichtete optimale Therapiewahl. Sie achten auf eine effektive und kostenbewusste Behandlung. Sie stellen ein patienten- und therapiegerechtes und hygienisches Behandlungsumfeld sicher. 2. Respekt der Person DFOMT-OMTs respektieren die Patienten in ihrer Persönlichkeit, Autonomie und Würde. Sie verhalten sich gegenüber Ärzten, Vertragspartnern und Kollegen korrekt und ehrlich. Handlungsweisen die eine Person in ihrer persönlichen und beruflichen Ehre verletzen sind zu unterlassen. Äußerungen über Behandlungsweise von Kollegen gegenüber Dritten sollen sachlich und objektiv sein. 3. Abhängigkeitsverhältnis DFOMT-OMTs sind bestrebt mit Patienten ein therapeutisches Verhältnis im gegenseitigen Einverständnis zu schaffen. Jeglicher Missbrauch aus einem Abhängigkeitsverhältnis gegenüber Patienten Mitarbeitern oder Drittpersonen ist zu unterlassen. 4. Schweigepflicht und Datenschutz DFOMT-OMT s verpflichten sich zur Erhaltung des Berufsgeheimnisses und zur Sicherung der ihnen anvertrauten Informationen. Alle Informationen werden vertraulich behandelt. Im Interesse der Patienten informieren sie die zuweisenden Ärzte über den Behandlungsverlauf und teilen dies dem Patienten mit. 5. Fachliche Kompetenzsicherung DFOMT-OMT's führen ihre Tätigkeit nach besten Wissen und gewissenhaft aus. Sie respektieren ihre fachlichen Grenzen und ziehen bei Bedarf Fachleute zu. Sie fördern und bewahren ihr Wissen durch eine permanente bedarfsorientierte Fort- und Weiterbildung und verbinden dies mit einem lebenslangen lernen. Die Prinzipien der EBP finden hierbei Berücksichtigung. Manipulationstechniken (High Velocity Techniques) werden ausschließlich im OMT-Kurssystem vermittelt. Sie benutzen die gebotenen Mittel der Qualitätssicherung. 6. Verhalten in der Öffentlichkeit Das Auftreten in der Öffentlichkeit zur Förderung der Interessen von DFOMT ist erwünscht. Dabei hat stets die Sache und nicht die Person des DFOMT-OMT s im Vordergrund zu stehen. DFOMT-OMTs verpflichten sich bei Eigenwerbung zu Ehrlichkeit und Sachlichkeit. 7. Forschung am Menschen Die Forschung am Menschen muss den allgemeinen anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen entsprechen und sollte auf eine umfassende Kenntnis der wissenschaftlichen Literatur aufbauen. Die Planung und Durchführung eines Versuchs soll in einem Versuchsprotokoll niedergelegt und einem unabhängigen Ausschuss zur Beratung vorgelegt werden. Forschungstätigkeiten von DFOMT-OMT s werden von wissenschaftlich qualifizierten Personen betreut. Das Versuchsprotokoll sollte stets die ethischen Überlegungen im Zusammenhang mit dem Versuch darlegen. 8. Beschwerden Die Beschwerde ist schriftlich mit der Beschreibung des gerügten Verstoßes eines Mitglieds bei der dafür vorgesehenen Kommission einzureichen. 9. Sanktionen Als Sanktionen können ausgesprochen werden:
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