Die DFOMT bietet interessierten und geeigneten OMT Absolventen die Möglichkeit, selbst als Fachlehrer tätig zu werden. Für diese Tätigkeit gelten gelten folgende Rahmenrichtlinien bzw. Prüfbedingungen.
Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme an der Fachlehrerprüfung in der Orthopädischen Manuellen Therapie bei der DFOMT
1.
Abgeschlossene Weiterbildung in der Orthopädischen Manuellen 2. Im Anschluss daran eine mindestens dreijährige Berufserfahrung als Mentor in der Vermittlung der Mentored Clinical Pratice in der Orthopädischen Manuellen Therapie. 3. Erfolgreicher Abschluss der pädagogischen Weiterbildung für Mentoren der DFOMT durch das Institut für Sonderpädagogik an der Leibniz Universität Hannover. 4. Mindestens zwei Assistenzen an allen vollständigen Weiterbildungs- kursen in der Orthopädischen Manuellen Therapie der DFOMT, die von mindestens zwei unterschiedlichen Fachlehrern durchgeführt wurden. 5. Der Aspirant muss die Prüfung zum Fachlehrer Manuelle Therapie, gemäß den gemeinsamen Empfehlungen der Spitzenverbände der deutschen Krankenkassen gemäß § 124 Abs. 4 SGB V, erfolgreich absolviert haben. 6. Der Aspirant muss sich in den eigenständigen supervisierten Übernahme (Assistenzen) von Unterrichtsmodulen in der OMT Weiterbildung bewährt haben.
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